Behandlung von Kindern- und Jugendlichen bis zu ihrem 21. Lebensjahr.
Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherung (über Kostenrückerstattung) und
durch privater Krankenversicherungen (hier gelten die Regeln Ihres Vertrags)
Die Gebühren bei Kostenübernahme richten sich, ebenso für Selbstzahler, nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).